Leistungen

Meine Leistungen: Erhalten Sie umfassende Informationen zur gesetzlichen Haupt- und Abgasuntersuchung gemäß § 29 StVZO sowie zu zusätzlichen freiwilligen Serviceleistungen.

Hauptuntersuchung (HU) § 29 StVZO

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO für Pkw, Lkw bis 3,5 t, Krafträder (Motorräder) sowie ungebremste Anhänger bis 0,75 t durch.

Oldtimer-Gutachten § 23 StVZO

Wir prüfen Ihr Fahrzeug fachkundig auf die Erfüllung der Anforderungen für ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO – die wesentliche Voraussetzung für die Vergabe eines H-Kennzeichens. Mit einem H-Kennzeichen profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und dürfen viele Umweltzonen uneingeschränkt befahren.

Einzelabnahme § 19 (2) StVZO

Eine technische Änderungsabnahme, auch Einzelabnahme genannt, gemäß § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 Abs. 2 StVZO, ist notwendig, wenn bereits zugelassene Fahrzeuge umgebaut oder individuell verändert werden.

Gasprüfung (DVGW G 607)

Wir prüfen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen fachgerecht nach den aktuellen Vorschriften der DVGW G 607 sowie der DIN EN 1949 .

Änderungsabnahme § 19 (3) StVZO

Im Rahmen der Anbau- bzw. Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO prüfen wir, ob alle technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß, vorschriftsmäßig und fachgerecht ausgeführt wurden. Wir kontrollieren ob alle Auflagen, Hinweise und Bedingungen vollständig eingehalten sind.

Vollabnahme § 21 StVZO

Die Vollabnahme beziehungsweise Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach § 21 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen werden soll und keine gültigen Fahrzeugpapiere vorliegen.


Abgasuntersuchung (AU / UMA)

Im Rahmen der HU wird die Abgasanlage Ihres Fahrzeugs sorgfältig geprüft, um zu erkennen und sicherzustellen, ob alle gesetzlichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Gasanlagenprüfung (LPG / CNG)

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO wird bei Fahrzeugen mit Flüssiggas- (LPG) oder Erdgas-Anlagen (CNG) die gesetzlich vorgeschriebene Gasanlagenprüfung gemäß § 41a StVZO durchgeführt. Ziel ist es, potenzielle Gefahrenquellen an Komponenten der Gasanlage frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.

BOKraft (Taxi, Mietwagen, KOM)

Fahrzeuge, die gewerblich zur Personenbeförderung eingesetzt werden, wie Taxis, Mietwagen oder Kraftomnibusse (KOM), unterliegen neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben gemäß der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).