Seit dem 19. Juni 2025 gilt bundesweit eine gesetzliche Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Betroffen sind alle Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans mit fest eingebauter Gasanlage. Die Prüfung muss nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 durchgeführt und im Gasprüfheft („gelbes Heft“) sowie im Prüfprotokoll dokumentiert werden.

Prüfpflicht für Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen

Warum ist die Gasprüfung wichtig?

Die regelmäßige Überprüfung der Gasanlage dient vor allem Ihrer Sicherheit. Undichte Leitungen, defekte Ventile oder veraltete Bauteile können zu Explosions- oder Brandgefahr führen. Zudem ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – wer sie imissachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.

Wann muss die Gasprüfung durchgeführt werden?

  • Alle 24 Monate: Die Gasanlage muss spätestens nach zwei Jahren erneut geprüft werden.
  • Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen (z. B. Einbau neuer Geräte).
  • Vor einer Wiederinbetriebnahme, wenn die Anlage länger nicht genutzt wurde.

Achtung:

  • Liegt bereits eine gültige Prüfung vor, richtet sich der nächste Termin nach dem dokumentierten Datum (max. 24 Monate).
  • Ohne gültige Bescheinigung darf die Gasanlage nicht betrieben werden.
  • Bei Fristüberschreitung drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro.

Was wird bei der Gasprüfung geprüft?

Die Prüfung umfasst eine umfassende Kontrolle der gesamten Gasanlage, inklusive:
Drucküberprüfung von Leitungen, Geräten und Bauteilen
Halterung und Sicherheit der Gasflaschen
Lüftungsöffnungen im Gaskasten (keine elektrischen Einrichtungen erlaubt!)
Dichtheit der Anlage und Funktionsfähigkeit aller Komponenten
Alter von Gasschläuchen, Druckminderern und Sperrhähnen (Austauschpflicht nach 10 Jahren)
Funktionstest aller Gasgeräte (z. B. Herd, Heizung, Kühlschrank)
Abgasrohre und Sicherheitsventile

Gasprüfung im Main-Kinzig-Kreis: Jetzt möglich!

Bisher war die Durchführung der Gasprüfung in einigen Regionen nur eingeschränkt verfügbar. Ab sofort können auch Fahrzeughalter im Main-Kinzig-Kreis die Prüfung bei betrauten Prüfingenieuren vornehmen lassen. So sind Sie auf der sicheren Seite – ob für die nächste Reise oder den Campingplatzbesuch.

So bereiten Sie Ihr Fahrzeug optimal vor

Damit die Prüfung reibungslos verläuft, beachten Sie folgende Punkte:

🔹 Prüfbescheinigung („gelbes Heft“) mitbringen
🔹 Volle Flüssig-Gasflasche anschließen
🔹 Funktionsprüfung aller Gasgeräte (Herd, Heizung etc.)
🔹 Batterie aufladen, falls Geräte elektrisch gezündet werden
🔹 Dokumente neuer Gasgeräte (bei Neuinstallation) bereithalten
🔹 Alter von Druckminderer und Anschlussschlauch prüfen (max. 10 Jahre alt!)

Was passiert, wenn die Gasprüfung nicht bestanden wird?

  • Kein Einfluss auf die HU-Plakette, aber:
    • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf die Gasanlage nicht betrieben werden.
    • Kein Versicherungsschutz bei Unfällen durch nicht geprüfte Anlagen.
    • Zutrittsverweigerung auf Campingplätzen möglich.

Die Gasprüfung ist keine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Schutz für Sie und andere. Mit der nun auch im Main-Kinzig-Kreis verfügbaren Prüfung können Sie Ihre nächste Reise sorgenfrei antreten.

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