Oldtimer sind im Main-Kinzig-Kreis weit mehr als nur Fahrzeuge – sie sind lebendige Zeitzeugen, die unsere Region maßgeblich prägen. Ob beim Gradierwerkfest in Bad Orb, den Treffen des AC Kinzigtal Erlensee oder bei der ADAC Kinzigtal Classic: Diese historischen Fahrzeuge verbinden Generationen, stärken das Vereinsleben und ziehen zahlreiche Besucher in unsere Städte.

Gradierwerkfest mit großer Oldtimer-Ausstellung in Bad Orb 2023 (Foto: Alkis Kurul)

Als TÜV-Prüfingenieur mit Spezialisierung auf historische Fahrzeuge unterstütze ich Sie dabei, Ihren Oldtimer offiziell anerkennen zu lassen – so bewahren Sie nicht nur ein wertvolles Stück Technikgeschichte, sondern sichern sich auch rechtliche und steuerliche Vorteile.

Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer – und was ist ein Youngtimer?

Ein Fahrzeug gilt gesetzlich als Oldtimer, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist und sich in einem originalgetreuen, erhaltenswerten Zustand befindet. Es muss als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt sein, das einen bestimmten Zeitgeist repräsentiert und für zukünftige Generationen erhalten werden soll.

Fahrzeuge im Alter von 20 bis 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet. Dabei gelten vergleichbare Anforderungen an Originalität und Erhaltungszustand, jedoch ist der Begriff rechtlich nicht festgelegt.

Warum Sie ein Oldtimer-Gutachten benötigen – und was ich für Sie prüfe

Damit Ihr Fahrzeug das H-Kennzeichen erhält, ist ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO notwendig.

Seit der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im Jahr 2007 ist in § 2 Nr. 22 eine verbindliche gesetzliche Definition für den Oldtimerstatus verankert.
Als betrauter Prüfingenieur des TÜV NORD untersuche ich Ihr Fahrzeug nach den vorgeschriebenen Kriterien und überprüfe, ob:

✅ das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist
✅ das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht
✅ das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand ist und
✅ das Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

✅Zeitgenössische Umbauten am Fahrzeug sind zulässig!

👉 Hier ein Link zu zulässigen Umbauten und Anbauten an Oldtimern des TÜV-Verbands

Als Stichtag gilt immer der erste Tag der Erstzulassung. Ist das genaue Datum der Erstzulassung nicht feststellbar, beispielsweise bei importierten Fahrzeugen oder einem Scheunenfund ohne Papiere, wird das Alter üblicherweise anhand verfügbarer Herstellerangaben geschätzt.

👉 TÜV NORD Broschüre zum Oldtimer-Gutachten und H-Kennzeichen

Was Sie von der Begutachtung erwarten können

Bei der Vorstellung Ihres Fahrzeugs bei mir beinhaltet die Begutachtung folgende Leistungen:

🔹 Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO inklusive Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO
🔹 Feststellung der Einstufung Ihres Fahrzeugs als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“

Wann gilt ein Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“?

Damit Ihr Oldtimer das H-Kennzeichen erhält, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Erhaltungswürdiger Zustand

  • Keine technischen Mängel oder Unfallschäden, die nicht fachgerecht behoben wurden.
  • Keine unsachgemäßen Instandsetzungen, die den Originalcharakter beeinträchtigen.
  • Alle wesentlichen Bauteile müssen original oder zeitgenössisch sein.

2. Originalität

  • Ihr Fahrzeug sollte möglichst so aussehen wie bei der Auslieferung.
  • Modifikationen sind nur zulässig, wenn sie damals üblich und nachweisbar waren.

Die Oldtimer-Klassifizierung nach FIVA

Der internationale Dachverband FIVA (Federation Internationale Vehicules Anciens), der sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge einsetzt, unterteilt historische Fahrzeuge in Baujahrklassen, um ihren technischen und historischen Kontext einzuordnen:

KlasseBezeichnungBaujahr
Klasse AAncestorgebaut bis 1904
Klasse BVeteran1905–1918
Klasse CVintage1919–1930
Klasse DPost Vintage1931–1945
Klasse EPost War1946–1960
Klasse F1961–1970
Klasse Gab 1971 (mind. 30 Jahre)

Ein Oldtimer-Gutachten ist mehr als nur eine formale Anforderung – es bewahrt den Wert und die Historie Ihres Fahrzeugs. Zudem eröffnet es Ihnen die Möglichkeit, Steuervorteile zu nutzen und Ihr Fahrzeug mit dem begehrten H-Kennzeichen anzumelden. Möchten Sie Ihr Fahrzeug begutachten lassen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei mir:

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